FÜHRERSCHEINKLASSEN

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
    Theorie

    • 12 Doppelstunden Grundwissen
    • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

    Praxis

    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überland / 4 Fahrstunden Autobahn / 3 Fahrstunden Nacht

    Dein Mindestalter:

    • 18 Jahre

    Eingeschlossene Klassen:

    • AM und L

Klasse BF17 | PKW ab 17 Jahre

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
    Theorie

    • 12 Doppelstunden Grundwissen
    • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

    Praxis

    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überland / 4 Fahrstunden Autobahn / 3 Fahrstunden Nacht

    Anforderungen an die Begleitperson bei BF 17:

    • mind. 30 Jahre alt
    • mind. 5 Jahre Besitz der Fe-Klasse B
    • nicht mehr als 1 Punkt im Flensburger Fahreignungsregister

    Dein Mindestalter:

    • 17 Jahre (bei Mitnahme einer Begleitperson)

    Eingeschlossene Klassen:

    • AM und L

Klasse BE | PKW mit Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
    Theorie

    • Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich

    Praxis

    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten: 3 Fahrstunden Überland / 1 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunden Nacht

    Dein Mindestalter:

    • 18 Jahre (17 Jahre bei Mitnahme einer Begleitperson)

Klasse B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
    Theorie

    • Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich

    Praxis

    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten: 3 Fahrstunden Überland / 1 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunden Nacht

    Dein Mindestalter:

    • 18 Jahre (17 Jahre bei Mitnahme einer Begleitperson)

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2). Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
    Theorie

    • entfällt bei Deinem Aufstieg von A1 oder A2
    • 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

    Praxis

    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überland / 4 Fahrstunden Autobahn / 3 Fahrstunden Nacht

    Dein Mindestalter:

    • 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

    Eingeschlossene Klassen:

    • A2, A1 und AM

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
    Theorie

    • 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

    Praxis

    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überland / 4 Fahrstunden Autobahn / 3 Fahrstunden Nacht

    Dein Mindestalter:

    • 16

    Eingeschlossene Klassen:

    • AM

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
    Theorie

    • 12 Doppelstunden Grundwissen (6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer anderen Fe-Klasse)
    • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

    Praxis

    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
    • Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überland / 4 Fahrstunden Autobahn / 3 Fahrstunden Nacht

    Dein Mindestalter:

    • 18

    Eingeschlossene Klassen:

    • A1 und AM

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren. Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor). Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
    Theorie

    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Motorrad-Unterricht

    Praxis

    • Die Anzahl der Fahrstunden Deiner Grundausbildung ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.

    Dein Mindestalter:

    • 15

    Eingeschlossene Klassen:

    • Keine